❓ Konsequenzen aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 11.01.2021 zum Wahlrecht
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Auswirkungen des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 11. Januar 2021 auf das Wahlrecht in Hessen, insbesondere bezüglich der Anzahl der Abgeordnetensitze und der Berechnung von Überhangmandaten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Fraktionen im Hessischen Landtag sowie die Wählerinnen und Wähler in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur rechtlichen Notwendigkeit von Änderungen im Landtagswahlgesetz aufgrund des Urteils, zur Konkretisierung des Berechnungsverfahrens und zur Einschätzung des Risikos zukünftiger Wahlanfechtungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass derzeit keine rechtliche Notwendigkeit zur Änderung des Landtagswahlgesetzes besteht. Das Urteil des Staatsgerichtshofs schafft Rechtsklarheit und lässt keinen Auslegungsspielraum zu. Das Risiko zukünftiger Wahlanfechtungen wird als sehr gering eingeschätzt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD fordern Klarheit über die Berechnung von Überhangmandaten. Die Landesregierung hat keine konkreten Pläne zur Änderung des Wahlrechts, sieht jedoch die Notwendigkeit, die Entwicklung von Überhangmandaten zu beobachten.