❓ Dokument 20/4400
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Nutzung von Faxgeräten in hessischen Behörden und Ministerien hinterfragt. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Anzahl der verwendeten Faxgeräte und deren Notwendigkeit in der heutigen digitalen Welt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Behörden, Ministerien und die Bürger, die mit diesen Institutionen kommunizieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Faxgeräte in den Ministerien und deren Einsatz in Behörden gestellt. Zudem wird nach der Notwendigkeit und gesetzlichen Vorschriften für die Nutzung von Faxgeräten gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung bestätigt, dass Faxgeräte weiterhin genutzt werden, insbesondere für fristwahrende Kommunikation mit Gerichten. Es gibt keine bekannten gesetzlichen Vorschriften, die die ausschließliche Nutzung von Faxgeräten vorschreiben, jedoch wird deren Nutzung als wichtig für die Bürgerfreundlichkeit und als Redundanz bei technischen Ausfällen angesehen.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Notwendigkeit von Faxgeräten in der Verwaltung zeigt die Herausforderungen der Digitalisierung auf. Während einige die Beibehaltung von Faxgeräten als notwendig erachten, gibt es Bestrebungen, die Verwaltung moderner und digitaler zu gestalten.