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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Nutzung von Faxgeräten durch hessische Behörden und Ministerien

14. Januar 2021Dokument 20/4400 · WP 20Hessen
Volker Richter, Claudia Papst-Dippel, Arno Enners, Dimitri Schulz, Andreas Lichert
Faxgerätehessische BehördenKommunikationDigitale StrategieVerwaltung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Verwendung von Faxgeräten in hessischen Behörden und Ministerien. Es wird erfragt, in welchen Ministerien und Behörden Faxgeräte noch im Einsatz sind und welche gesetzlichen Vorschriften dies regeln.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die hessische Landesregierung, verschiedene Ministerien und Behörden sowie die Bürger, die mit diesen Institutionen kommunizieren.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob Faxgeräte noch im Gebrauch sind, in welchen Ministerien und Behörden sie eingesetzt werden, ob deren Nutzung notwendig ist und ob gesetzliche Vorschriften zur Verwendung existieren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass Faxgeräte weiterhin genutzt werden, insbesondere zur fristgerechten Übermittlung von Dokumenten an Gerichte. Es gibt keine bekannten gesetzlichen Vorschriften, die die ausschließliche Verwendung von Faxgeräten vorschreiben, jedoch wird die Nutzung in vielen Vorschriften zugelassen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung nennt keine spezifischen Zahlen zu den verwendeten Faxgeräten, verweist jedoch auf die Bedeutung der Faxkommunikation in der Verwaltung. Es wird auf zahlreiche Vorschriften verwiesen, die die Nutzung von Faxgeräten zulassen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4400, Wahlperiode 20, eingereicht 14. Januar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.