❓ Dokument 20/4413
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Honorierung von Ärzten und medizinischem Hilfspersonal in hessischen Impfzentren thematisiert. Es wird auf die Differenz zwischen den vereinbarten Stundensätzen der Landesregierung und den tatsächlich gezahlten Sätzen durch Dritte hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ärzte, medizinisches Hilfspersonal sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, die Impfzentren betreiben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Übertragung des Betriebs von Impfzentren an Dritte, zur Honorierung der Mitarbeiter und zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften und Drittanbietern gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung verdeutlichen, dass die Honorierung der Mitarbeiter in Impfzentren nicht an die Empfehlungen der Landesregierung gebunden ist und die tatsächlichen Auslagen nur nach Nachweis erstattet werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Angemessenheit der Honorare auf und kritisiert die möglichen Unterschiede zwischen den vereinbarten und den tatsächlich gezahlten Sätzen, was in der aktuellen Corona-Pandemie als problematisch angesehen wird.