❓ Corona-Pandemie – Honorierung der Mitarbeiter in Impfzentren
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Honorierung von medizinischem Personal in Impfzentren in Hessen. Es wird untersucht, ob die vereinbarten Stundensätze für Ärzte und Hilfspersonal eingehalten werden und welche Unterschiede zu den tatsächlich gezahlten Honoraren bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ärzte und medizinisches Hilfspersonal, die in Impfzentren tätig sind, sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, die für den Betrieb der Impfzentren verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Bedingungen für die Übertragung des Betriebs von Impfzentren an Dritte, den Honorarsätzen, den vertraglichen Vereinbarungen und der Transparenz der Zahlungen an das medizinische Personal.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Honorierung des medizinischen Personals bei der Beauftragung von Dritten nicht an die Empfehlungen gebunden ist. Es wird betont, dass die Erstattung der Kosten nur für tatsächlich angefallene Auslagen erfolgt und dass die Gebietskörperschaften in der Vertragsgestaltung mit Drittanbietern frei sind.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Drittanbieter von Impfzentren höhere Stundensätze abrechnen als sie tatsächlich zahlen. Die Landesregierung gibt an, dass keine Vorgaben zur Honorierung bestehen und dass die Erstattung der Kosten auf nachgewiesene Auslagen beschränkt ist.