❓ Nutzung freier Lizenzen in Museen, Bibliotheken und Archiven
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Bedeutung freier Lizenzen für Gedächtnisinstitutionen wie Museen, Bibliotheken und Archive in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Auffassung der Landesregierung zur Nutzung dieser Lizenzen und deren Auswirkungen auf den Zugang zu Kulturgütern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Gedächtnisinstitutionen in Hessen, insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive, die digitale Inhalte bereitstellen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Sinnhaftigkeit freier Lizenzen für Gedächtnisinstitutionen, den Einnahmen aus Lizenzgebühren, der Nutzung freier Lizenzen in verschiedenen Institutionen und der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält die Nutzung freier Lizenzen für sinnvoll, wenn gesetzliche Grundlagen dies nicht bereits ermöglichen. Im Jahr 2020 wurden von verschiedenen Institutionen Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 35.000 Euro eingenommen. Die Digitalisierungsstrategie sieht vor, dass Erschließungsdaten der Archive der Gemeinfreiheit unterliegen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Nutzung freier Lizenzen den Zugang zu Kulturgütern erleichtert. Die Landesregierung fördert die Digitalisierung und die Bereitstellung von Daten. Die Antwort der Landesregierung enthält konkrete Zahlen zu Einnahmen und Institutionen, die bereits freie Lizenzen nutzen.