❓ Dokument 20/4424
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Einführung von Emissionsmessungen für Rechenzentren gemäß der 44. BImSchV thematisiert. Es wird untersucht, wie die Landesregierung die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Betreiber von Rechenzentren in Hessen bewertet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Betreiber von Rechenzentren in Hessen, die Notstromdieselmotoranlagen betreiben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bewertung der Kosten, des Aufwands und der Feinstaubbelastung durch die Landesregierung gestellt. Zudem wird nach möglichen Alternativen zu Notstromdieselmotoranlagen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht die Investitionen für Nachrüstungen zur Emissionsüberwachung als verhältnismäßig an. Eine Messstelle ist an jeder Notstromdieselmotoranlage erforderlich, da die Emissionsgrenzwerte auf die einzelnen Anlagen bezogen sind. Eine Stichprobenregelung wird nicht zugelassen, und es gibt derzeit keine umfassenden Alternativen zu Notstromdieselmotoranlagen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen für Betreiber von Rechenzentren in Bezug auf neue Umweltvorschriften. Die Landesregierung betont die Notwendigkeit der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, was zu höheren Kosten für die Betreiber führen könnte. Die Diskussion über Alternativen zu Notstromdieselmotoranlagen ist noch in der frühen Phase.