❓ Zur Einführung von Emissionsmessungen bei Rechenzentren gemäß 44. BImSchV
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Einführung von Emissionsmessungen für Rechenzentren, die durch die 44. BImSchV geregelt werden. Es wird die Notwendigkeit und die Auswirkungen dieser Regelung auf die Betreiber von Rechenzentren in Hessen thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Rechenzentren in Hessen, insbesondere die, die Notstromdieselmotoranlagen nutzen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Bewertung der Auswirkungen der 44. BImSchV auf Kosten, Aufwand und Feinstaubbelastung gestellt. Zudem wird gefragt, ob eine Messstelle an jeder Notstromdieselmotoranlage erforderlich ist und ob Alternativen zu Notstromdieselmotoranlagen in Betracht gezogen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bewertet die Investitionen für Nachrüstungen als verhältnismäßig und notwendig. Eine Messstelle ist an jeder Notstromdieselmotoranlage erforderlich, da die Emissionsgrenzwerte sich auf einzelne Anlagen beziehen. Eine Stichprobenregelung wird nicht zugelassen, und es gibt derzeit keine umfassenden Alternativen zu Notstromdieselmotoranlagen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die 44. BImSchV hohe Investitionen für Neubauten und Änderungen erfordert. Die Landesregierung hebt hervor, dass die Anforderungen an Notstromaggregate bundeseinheitlich sind und eine Gleichbehandlung aller Betreiber sicherstellen.