❓ Novellierung des Landtagswahlgesetzes
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Novellierung des Landtagswahlgesetzes thematisiert, insbesondere die Problematik der Überhang- und Ausgleichsmandate, die bei der Landtagswahl 2018 auftraten. Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung plant, diese Regelungen zu ändern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten des Hessischen Landtags sowie die Wählerinnen und Wähler in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, ob die Landesregierung eine Novellierung des Landtagswahlgesetzes plant, um die Entstehung von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu vermeiden oder deren Zahl zu reduzieren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht derzeit keine rechtliche Notwendigkeit für eine Novellierung des Landtagswahlgesetzes. Sie verweist auf ein Urteil des Staatsgerichtshofes, das die bestehende Regelung als verfassungskonform erachtet. Zudem wird die Entwicklung der Überhangmandate beobachtet.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat festgestellt, dass es in Hessen bisher nur zweimal zur Zuteilung von Überhangmandaten kam. Bei der Landtagswahl 2018 wurden 27 Überhangmandate vergeben. Die Regierung hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Freien Demokraten geäußert, sieht jedoch Probleme bei der Wahlkreisbeschreibung im Zusammenhang mit der Reduzierung der Wahlkreise.