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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Streng geschützte Vögel und Vogelgrippe – Keulen von Eulen

18. Januar 2021Dokument 20/4430 · WP 20Hessen
Klaus Gagel, Claudia Papst-Dippel, Gerhard Schenk, Dr. Frank Grobe, Volker Richter
VogelgrippeEulenTötungArtenschutzGeflügelpestverordnung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert den Ausbruch der Vogelgrippe in einem Privatgehege in Hessen und die damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere die Tötung von Eulen und anderen geschützten Vögeln. Die Fragesteller hinterfragen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen und die Anwendung von Ausnahmeregelungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Halter von Eulen und anderen Vögeln in Freiensteinau sowie die Arten selbst, darunter streng geschützte Vögel.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob Ausnahmeregelungen für Kleintierhalter möglich sind, wie die Landesregierung den Umgang mit CITES bewertet, und warum Wildvögel nicht ebenfalls getötet werden müssen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass keine Ausnahmegenehmigung für den betroffenen Bestand beantragt wurde und die Tötung von Wildvögeln nicht zielführend sei. Zudem wird erklärt, dass Tauben nicht unter die Geflügelpestverordnung fallen und keine Untersuchung aller Vögel notwendig ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung betont, dass die Tötung aller Vögel im betroffenen Bestand zur Verhinderung der Ausbreitung der Vogelgrippe notwendig ist. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen, die die Tötung von geschützten Arten regeln.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4430, Wahlperiode 20, eingereicht 18. Januar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.