❓ Dokument 20/469
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Besetzung der Stelle des Antisemitismusbeauftragten in Hessen und die Maßnahmen der Landesregierung gegen Antisemitismus. Es wird auf die Bedeutung dieser Position und die bisherigen Schritte zur Bekämpfung von Antisemitismus eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die jüdischen Gemeinden in Hessen, Opfer von Antisemitismus sowie die Landesregierung und die Zivilgesellschaft.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wann die Stelle des Antisemitismusbeauftragten neu besetzt wird, wie die Stelle ausgeschrieben wird, welche Aufgaben und Kompetenzen der Beauftragte hat und welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass Herr Uwe Becker seit dem 8. April 2019 als Beauftragter tätig ist. Es wird keine Stellenausschreibung benötigt, da die Position ehrenamtlich ist. Der Beauftragte erhält eine Aufwandsentschädigung von bis zu 3.000 € monatlich und hat ein Budget von bis zu 24.000 € pro Jahr.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Bemühungen der Landesregierung, Antisemitismus aktiv zu bekämpfen und die Rolle des Beauftragten zu stärken. Die politische Einordnung verdeutlicht die gesellschaftliche Relevanz des Themas und die Notwendigkeit für präventive Maßnahmen.