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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Teilregionalpläne Energie in Nordhessen und Mittelhessen

23. Januar 2019Dokument 20/47 · WP 20Hessen
Stephan Grüger
WindenergieNordhessenMittelhessenNormenkontrollanträgeTeilregionalpläne
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Stephan Grüger thematisiert die Teilregionalpläne Energie in Nord- und Mittelhessen sowie die anhängigen Normenkontrollanträge gegen diese Pläne. Es wird auf die Einschätzung der Landesregierung zur Erreichung des 2-Prozent-Ziels für den Ausbau der Windenergie eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Städte und Gemeinden in Nord- und Mittelhessen, die gegen die Teilregionalpläne Normenkontrollanträge eingereicht haben, sowie die Landesregierung.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden Fragen zu den anhängigen Normenkontrollanträgen, den Verfahrensständen und den Erfolgsaussichten dieser Anträge gestellt. Zudem wird gefragt, ob die Landesregierung weiterhin an der Erreichung des 2-Prozent-Ziels für Windenergie festhält.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass gegen den Teilregionalplan Energie Nordhessen fünf und gegen den Teilregionalplan Energie Mittelhessen sieben Normenkontrollanträge anhängig sind. Der Verfahrensstand variiert: In Nordhessen finden Güteverhandlungen statt, während in Mittelhessen noch keine mündliche Verhandlung anberaumt wurde. Die Landesregierung äußert sich nicht zu den Erfolgsaussichten der Normenkontrollanträge.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Teilregionalpläne in der Öffentlichkeit kritisiert werden. Die Landesregierung bekräftigt, dass das Ziel, Windenergie-Vorranggebiete auf 2 % der Planungsregionen festzulegen, weiterhin verfolgt wird. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage wurde am 5. März 2019 veröffentlicht.

Quelle: Hessen, Dokument 20/47, Wahlperiode 20, eingereicht 23. Januar 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.