❓ A 13 für Grundschullehrkräfte in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Besoldung von Grundschullehrkräften in Hessen, insbesondere der Frage, ob eine Erhöhung auf A 13/E 13 in Betracht gezogen wird. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass in vielen Bundesländern bereits eine höhere Vergütung für Grundschullehrkräfte gilt und erörtern die Auswirkungen auf die Lehrerversorgung in Hessen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundschullehrkräfte in Hessen sowie potenzielle Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern abwandern könnten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Besoldung von Grundschullehrkräften in anderen Bundesländern, den möglichen Konsequenzen für die hessische Lehrerversorgung und ob die Landesregierung eine Abwanderung von Lehrkräften nach Thüringen oder andere Bundesländer ausschließt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Grundschullehrkräfte in Hessen attraktiv vergütet werden und keine Abwanderungstendenzen nach Thüringen erkennbar sind. Eine vollständige Erhöhung auf A 13 würde einen jährlichen Mehrbedarf von rund 70 Millionen Euro erfordern und etwa 11.700 Lehrkräfte betreffen. Eine Erhöhung ist derzeit nicht geplant.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Besoldung in Thüringen die Attraktivität des Lehramts in Hessen beeinträchtigen könnte. Die Landesregierung betont, dass die Arbeitsbedingungen in Hessen verbessert wurden und keine Abwanderungstendenzen erkennbar sind. Zudem wird auf die Bedeutung der funktionsgerechten Besoldung verwiesen.