❓ Gebrauch von Tasern und Schlagstöcken durch hessische Polizeibeamtinnen und -beamte
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird der Gebrauch von Tasern und Schlagstöcken durch hessische Polizeibeamtinnen und -beamte thematisiert. Es werden spezifische Fragen zu den Einsätzen dieser Mittel in den Jahren 2016 bis 2018 gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Polizeibeamtinnen und -beamte sowie die Bevölkerung, die in den betreffenden Einsätzen involviert sein könnte.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt konkret nach der Anzahl der Einsätze von Tasern und Schlagstöcken in den Jahren 2016 bis 2018.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im zweiten Halbjahr 2017 drei und im Jahr 2018 elf Einsätze von Tasern stattfanden. Für Schlagstöcke können keine Zahlen angegeben werden, da keine statistischen Erfassungen existieren.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Freien Demokraten erheben Fragen zu den Einsätzen von Tasern und Schlagstöcken. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zu den Taser-Einsätzen, verweist jedoch darauf, dass keine Daten zu Schlagstock-Einsätzen vorliegen.