❓ Dokument 20/488
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Waffengebrauch durch die hessische Polizei thematisiert. Es werden Statistiken zu den Einsätzen von Schusswaffen in den Jahren 2016 bis 2018 sowie die Anzahl der Verletzten und Getöteten durch Schusswaffengebrauch erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten sowie die Bürger, die in den jeweiligen Jahren mit Schusswaffengebrauch konfrontiert wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden konkrete Fragen zur Anzahl der Schusswaffeneinsätze und der Androhungen von Schusswaffengebrauch in den Jahren 2016 bis 2018 gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung gibt an, dass es 2016 zu 1.022, 2017 zu 1.250 und 2018 zu 1.263 Fällen des Schusswaffengebrauchs kam. Zudem wurden 2016 eine Person getötet und vier verletzt, 2017 zwei Personen getötet und 2018 zwei Personen getötet und drei verletzt. Aussagen zur Anzahl der Androhungen können nicht getroffen werden, da keine statistischen Erfassungen vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Einsatzhäufigkeit von Schusswaffen durch die Polizei und die damit verbundenen Risiken für die Bürger. Die fehlende statistische Erfassung von Androhungen könnte auf eine Lücke in der Polizeistatistik hinweisen.