❓ Einsatz von Pfefferspray und Reiz- und Betäubungsstoffen durch hessische Polizeibeamtinnen und -beamte
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Stefan Müller thematisiert den Einsatz von Pfefferspray und Reizstoffen durch hessische Polizeibeamtinnen und -beamte. Der Minister des Innern und für Sport erklärt, dass die Polizei über verschiedene Einsatzmittel verfügt, die Reizstoffe ausbringen können, jedoch keine Betäubungsstoffe. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Einsatzhäufigkeit dieser Mittel in den Jahren 2016 bis 2018 zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamte sowie die Bürgerinnen und Bürger, die in Situationen involviert sein könnten, in denen diese Einsatzmittel verwendet werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt sechs spezifische Fragen zur Häufigkeit des Einsatzes von Pfefferspray und Reizstoffen in den Jahren 2016, 2017 und 2018.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die hessische Polizei keine Betäubungsstoffe einsetzt und keine statistischen Erfassungen über den Einsatz von Reizstoffen vorliegen. Daher können keine konkreten Zahlen zu den Einsätzen genannt werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen über den Einsatz von Pfefferspray und Reizstoffen, die Landesregierung gibt an, dass keine statistischen Erfassungen existieren. Die Antwort wurde am 16. Mai 2019 verfasst und am 23. Mai 2019 eingereicht.