❓ Dokument 20/490
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, wie Funkzellenauswertungen und das Versenden von stillen SMS zur Aufklärung von Straftaten in Hessen eingesetzt werden. Der Fragesteller möchte Informationen über die Verwendung dieser Technologien in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Ermittlungsbehörden, die Polizei, die Staatsanwaltschaften sowie die Bürger, die möglicherweise Opfer von Straftaten werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anwendung von Funkzellenauswertungen und stillen SMS in bestimmten Straftatszenarien gestellt. Der Fragesteller fordert Informationen über die Einsatzhäufigkeit und die spezifischen Tatkomplexe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine statistischen Daten zu Funkzellenabfragen oder stillen SMS bereitgestellt. Es wird erklärt, dass solche Maßnahmen nur auf richterliche Anordnung und zur Aufklärung erheblicher Straftaten durchgeführt werden. Konkrete Anlässe für die Maßnahmen können nicht benannt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilicher Maßnahmen auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Bürgerrechte, insbesondere in Bezug auf die Anwendung dieser Technologien ohne statistische Erfassung.