❓ Dokument 20/4916
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird das Ergebnis der Landtagswahl 2009 und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen thematisiert. Der Fragesteller kritisiert die Berechnung der Gesamtsitzzahl durch den Landeswahlleiter und verweist auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs, das sich mit der Landtagswahl 2018 befasst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Wähler der Landtagswahl 2009 sowie die politischen Parteien, die möglicherweise durch die fehlerhafte Berechnung benachteiligt wurden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob es Einwendungen gegen die Feststellung der Gesamtsitzzahl gab und wie diese begründet wurden. Zudem wird die Übertragbarkeit eines Urteils auf die Wahl 2009 thematisiert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers des Innern und für Sport bestätigen, dass es keine Einwendungen gegen die Gesamtsitzzahl der Wahl 2009 gab. Die Gültigkeit dieser Wahl wurde rechtskräftig bestätigt, und die Auslegung des Wahlgesetzes durch den Landeswahlleiter wird als nicht zu beanstanden angesehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen die rechtlichen Unsicherheiten und die Diskussionen um die Wahlberechnung auf. Dies könnte das Vertrauen der Bürger in die Wahlverfahren und -ergebnisse beeinflussen.