❓ Neue Förderrichtlinien des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration für aus ESF- und Landesmitteln finanzierte Projekte
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die neuen Förderrichtlinien des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, die die Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben für Projekte, die aus ESF- und Landesmitteln finanziert werden, betreffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Projektträger, die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob bestimmte Ausgaben weiterhin förderfähig sind, wie die Ausweitung der Förderung der Verwaltungskosten und die Information der Projektträger über Änderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Ausgaben für Steuern und Versicherungen weiterhin zuwendungsfähig sind und verweist auf einen Leitfaden, der die Anerkennbarkeit von Ausgaben präzisiert. Es gab keine Änderungen der Förderrichtlinien, sondern nur eine Klarstellung.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der SPD stellen fest, dass die neuen Richtlinien die Arbeitsfähigkeit von Projekten gefährden könnten, wenn diese auf Mobilität angewiesen sind. Die Landesregierung antwortet, dass die Nutzung von Fahrzeugen weiterhin möglich ist und die Verwaltungskostenpauschale die entsprechenden Ausgaben abdeckt.