❓ Dokument 20/492
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen der Novellierung des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes, die am 1. März 2019 in Kraft trat. Insbesondere wird die Durchführung der zweiten Leichenschau durch Ärzte und die damit verbundenen Herausforderungen und Statistiken hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Angehörigen Verstorbener, die Gesundheitsämter, die rechtsmedizinischen Institute sowie die zuständigen Ministerien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der durchgeführten zweiten Leichenschauen, den durchführenden Ärzten und den Kosten für Angehörige gestellt. Zudem wird nach der Wartezeit für die Durchführung der Leichenschau gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung beinhalten, dass eine händische Auswertung der Daten für die zweite Leichenschau einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verlässlichen Statistiken über die Qualifikationen der durchführenden Ärzte vorliegen und dass die Kosten für die zweite Leichenschau unverändert bleiben.
⚡ Einordnung
Die Novellierung des Gesetzes wird als positiv bewertet, um die Rechtssicherheit bei der Todesfeststellung zu erhöhen. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der personellen Ausstattung der rechtsmedizinischen Institute.