❓ Zustand der archäologischen Denkmalpflege in den hessischen Gebietskörperschaften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der archäologischen Denkmalpflege in den hessischen Gebietskörperschaften und den Herausforderungen, die in einem Protokoll des Hessischen Landesdenkmalrates angesprochen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Gebietskörperschaften, die für die Denkmalpflege zuständig sind, sowie die hessenARCHÄOLOGIE.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Positionierung der Landesregierung zu den Qualitätsstandards der Denkmalpflege, den Qualifikationen der zuständigen Personen und der Berücksichtigung von Stellungnahmen der hessenARCHÄOLOGIE.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie die Fragen zur Qualität der Denkmalpflege nicht beantworten kann, da diese in der Zuständigkeit der Kommunen liegen. Zudem wird auf die Vertraulichkeit der Beratungen im Hessischen Landesdenkmalrat verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken über die unzureichende Qualität der Denkmalpflege und die mangelnde Berücksichtigung von Auflagen der hessenARCHÄOLOGIE. Die Landesregierung betont die kommunale Selbstverwaltung und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Denkmalbehörden.