❓ Zuwendungen an Verbände und Organisationen des Naturschutzes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Zuwendungen an Verbände und Organisationen des Naturschutzes in Hessen. Die Fragesteller möchten Informationen über die Höhe und Verwendung der Fördermittel erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände in Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Art der Förderung, den Zuwendungen seit 2015 und der Verwendung der Mittel durch die Verbände.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die acht anerkannten Naturschutzverbände in Hessen projektbezogene Zuwendungen erhalten. Es wurden seit 2015 keine weiteren Verbände gefördert. Die Zuwendungen sind zweckgebunden und müssen durch Verwendungsnachweise nachgewiesen werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller sind die Abgeordneten Wiebke Knell und Stefan Müller von den Freien Demokraten. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass die Zuwendungen an die Naturschutzverbände jährlich 68.000 Euro betragen. Die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise für 2020 wurde auf den 1. März 2021 festgesetzt.