❓ Ombudsstellen nach der SGB VIII-Reform
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die geplante Einführung von Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche im Rahmen der SGB VIII-Reform. Die Fragestellerin erkundigt sich nach der fachlichen Beurteilung und den zeitlichen Planungen der Landesregierung zur Umsetzung dieser Regelung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind junge Menschen und ihre Familien, die Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen, sowie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt, wie die Landesregierung die geplante Änderung des SGB VIII beurteilt, welche zeitlichen Planungen für die Umsetzung bestehen und welche Überlegungen zur schnellen Implementierung des neuen § 9a angestellt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung unterstützt die Schaffung von Ombudsstellen und betont die Notwendigkeit, dass diese von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe unterstützt werden. Die Umsetzung des § 9a wird in einem Workshop mit relevanten Akteuren erarbeitet. Konkrete zeitliche Planungen sind noch unklar, da das KJSG im parlamentarischen Verfahren ist.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Fragestellungen der Fragestellerin am 15. Februar 2021 beantwortet. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Regelungen im HKJGB anzupassen, abhängig von den Änderungen im KJSG. Ein Workshop zur Umsetzung ist geplant.