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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Corona-Pandemie – Regelungen für freiwillige Mitarbeiter von Impfzentren

1. Februar 2021Dokument 20/4969 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Corona-PandemieImpfzentrenFreiwillige MitarbeiterVergütungSozialversicherung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Regelungen für freiwillige Mitarbeiter in Impfzentren während der Corona-Pandemie, insbesondere bezüglich der Vergütung und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird auf die unterschiedlichen Interpretationen der Vergütungsregelungen durch die Landesärztekammer und die Kommunen eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind freiwillige Mitarbeiter in Impfzentren, insbesondere Ärzte und medizinisches Hilfspersonal, sowie die Kommunen und Betreiber der Impfzentren.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die vereinbarten Stundenhonorare als verbindlich ansieht, welche Art von Beschäftigungsverhältnissen für freiwillige Mitarbeiter vorgesehen ist und ob es eine Verordnung zur Freistellung von Sozialversicherungspflichten gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass die vereinbarten Stundensätze als maximaler Betrag gelten und dass die Gebietskörperschaften die Vertragsgestaltung eigenverantwortlich vornehmen können. Eine Verordnung zur Freistellung von Sozialversicherungspflichten wurde nicht erlassen, jedoch sind Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit in Impfzentren bis Ende 2021 nicht beitragspflichtig.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der Vergütung und Versicherung der freiwilligen Mitarbeiter. Die Landesregierung hat keine verbindlichen Vorgaben zur Vertragsgestaltung gemacht und betont die Eigenverantwortung der Kommunen. Zudem wird auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten durch das Land hingewiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/4969, Wahlperiode 20, eingereicht 1. Februar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.