Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

❓ Sicherheitsklausur im Bachelorstudiengang Chemie

10. April 2019Dokument 20/498 · WP 20Hessen
Christoph Degen
SicherheitsklausurBachelorstudiengangChemieHochschulenSicherheitsunterweisung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Sicherheitsklausur im Bachelorstudiengang Chemie, die als Zulassungsvoraussetzung für Laborpraktika an hessischen Hochschulen dient. Es wird erörtert, welche Sicherheitsseminare und -vorlesungen angeboten werden und welche rechtlichen Grundlagen dabei zu beachten sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Studierende im Bachelorstudiengang Chemie an den hessischen Hochschulen, insbesondere an der Goethe-Universität Frankfurt, sowie die dortigen Lehrkräfte und Mitarbeiter.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, zu welchem Zweck Sicherheitsseminare und -klausuren als Zulassungsvoraussetzungen für Laborpraktika durchgeführt werden und welche Inhalte vermittelt werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Sicherheitsunterweisungen an allen genannten Hochschulen durchgeführt werden. Eine mündliche Unterweisung genügt laut Gesetz, eine Sicherheitsklausur ist nicht erforderlich, wird aber an der Goethe-Universität durchgeführt. Statistiken zu bestandenen und nicht bestandenen Klausuren werden bereitgestellt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller stellen fest, dass an der Goethe-Universität eine Sicherheitsbelehrung in Form von Vorlesung und Seminar durchgeführt wird, die mit einer Klausur endet. Die Antwort der Landesregierung enthält konkrete Zahlen zu bestandenen und nicht bestandenen Sicherheitsklausuren in den Jahren 2016 bis 2018.

Quelle: Hessen, Dokument 20/498, Wahlperiode 20, eingereicht 10. April 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.