❓ Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer thematisiert die Bedeutung und die statistischen Erhebungen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Hessen. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Öffentlichkeit über die Anzahl und Verteilung dieser Richter zu informieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Hessen sowie die Justizbehörden, die für die Auswahl und Fortbildung dieser Personen verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt, warum es keine öffentliche Statistik über ehrenamtliche Richter gibt, ob die Landesregierung eine solche Statistik plant und welche Fortbildungsmöglichkeiten für diese Richter bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Bundesamt der Justiz eine bundesweite Schöffenstatistik erstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die hessischen Zahlen dorthin gemeldet werden. Die Fortbildungsmöglichkeiten werden als ausreichend erachtet, und es gibt Leitfäden sowie Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Richter.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin hebt die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Richter für die Justiz hervor. Die Landesregierung plant, eine Statistik zu erstellen, und verweist auf bestehende Fortbildungsangebote. Die Auswahl der ehrenamtlichen Richter erfolgt durch die Kommunen, wobei bundesgesetzliche Ausschlussgründe beachtet werden.