❓ Dokument 20/5041
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die aktuelle Situation der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Hessen beleuchtet. Es werden Fragen zur Anzahl der Schöffen, deren Verteilung auf verschiedene Gerichtsbarkeiten sowie zur Gewinnung von Freiwilligen und zur Höhe der Aufwandsentschädigung gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Hessen, insbesondere Schöffen in Strafverfahren und Richter in Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Schöffen und ehrenamtlichen Richter, deren Verteilung auf verschiedene Gerichtsbarkeiten sowie zur Rekrutierung von Freiwilligen und zur Angemessenheit der Aufwandsentschädigung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz gibt an, dass es in Hessen 4.488 Schöffen und 4.886 ehrenamtliche Richter gibt. Die Verteilung auf die verschiedenen Gerichtsbarkeiten wird detailliert aufgeführt. Es gibt keine bekannten Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Freiwilligen, und ein Handlungsbedarf bei der Höhe der Aufwandsentschädigung wird nicht gesehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die wichtige Rolle ehrenamtlicher Richter in der hessischen Justiz und zeigt auf, dass die Landesregierung keine Probleme bei der Rekrutierung sieht. Dies könnte für die Bürger von Bedeutung sein, da die Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Richtern für die Rechtsprechung entscheidend ist.