❓ Dokument 20/505
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Besoldung von Grundschullehrkräften in Hessen thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach der einheitlichen Eingangsbesoldung und den Plänen anderer Bundesländer, die Grundschullehrkräfte nach A13 zu bezahlen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundschullehrkräfte in Hessen sowie die Landesregierung und die Kultusministerien anderer Bundesländer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, in welchen Bundesländern Grundschullehrkräfte nach A13 bezahlt werden, wie viele Bundesländer noch Änderungen benötigen und welche finanziellen Auswirkungen eine Erhöhung auf A13 für Hessen hätte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Kultusministers zeigen, dass einige Bundesländer bereits A13 für Grundschullehrkräfte beschlossen haben. Eine vollständige Erhöhung für Hessen würde einen jährlichen Mehrbedarf von etwa 68 Millionen Euro erfordern. Gespräche mit Nachbarbundesländern finden regelmäßig statt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Attraktivität des Lehrerberufs in Hessen betrifft. Während die Landesregierung die Vergütung als angemessen erachtet, gibt es Bedenken, dass Lehrkräfte in andere Bundesländer abwandern könnten, wo bessere Bedingungen herrschen.