❓ Dokument 20/5055
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Elisabeth Kula (Die Linke) thematisiert die inklusive Beschulung in Hessen und die Anzahl der Anträge seit dem Schuljahr 2017/2018. Der Kultusminister beantwortet die Fragen bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der tatsächlichen Antragslage.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Hessen sowie deren Eltern und die Schulen, die inklusive Bildung anbieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Anträge auf inklusive Beschulung, deren Ablehnungen und zur Beratung durch Bildungsförderzentren gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Kultusministers zeigen, dass es keine Anträge auf inklusive Beschulung gibt, da diese die Regelform darstellt. Zudem wurden Zahlen zu abgelehnten Anträgen und Beratungen durch Bildungsförderzentren bereitgestellt.
⚡ Einordnung
Die Antwort verdeutlicht die Herausforderungen und den rechtlichen Rahmen der inklusiven Bildung in Hessen. Es gibt eine Diskussion über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und die Qualität der Bildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.