❓ Inklusive Beschulung in Hessen Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Elisabeth Kula behandelt die Umsetzung der inklusiven Beschulung in Hessen seit dem Schuljahr 2017/2018. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die Anzahl der Anträge sowie deren Ablehnungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie deren Eltern in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt nach der Anzahl der Anträge auf inklusive Beschulung, der Ablehnungen dieser Anträge und der Beratung durch Bildungsförderzentren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es kein Antragswesen für inklusive Beschulung gibt, weshalb keine Anträge und somit auch keine Ablehnungen vorliegen. Zudem werden Zahlen zu Beratungen durch Bildungsförderzentren und Entscheidungen gegen inklusive Beschulung genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass die Umsetzung der inklusiven Beschulung in Hessen nicht ausreichend dokumentiert ist. Die Landesregierung verweist auf die rechtlichen Grundlagen und die Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen.