❓ Unterbringung von verurteilten und abzuschiebenden Straftätern in Flüchtlingsunterkünften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Praxis der Unterbringung von verurteilten und abzuschiebenden Straftätern in Flüchtlingsunterkünften in Hessen. Insbesondere wird auf die Sicherheitsbedenken und die Verantwortung der Gebietskörperschaften eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bewohner von Flüchtlingsunterkünften sowie die Gebietskörperschaften, die für die Unterbringung zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob in Flüchtlingsunterkünften auch verurteilte Straftäter untergebracht werden und wie die Sicherheit der anderen Bewohner gewährleistet wird. Es werden mehrere spezifische Fragen zur Informationspolitik und den Sicherheitsvorkehrungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Unterbringung verurteilter und abzuschiebender Straftäter nicht statistisch erfasst wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Unterbringung in der Verantwortung der Gebietskörperschaften liegt. Eine spezielle Unterbringung für ausreisepflichtige Straftäter ist nicht geplant.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat keine spezifischen Zahlen zur Unterbringung von Straftätern in Flüchtlingsunterkünften vorgelegt. Es wird auf die Verantwortung der Gebietskörperschaften verwiesen.