❓ Enteignungen von privaten Grundstücken zur Schaffung von Wohnraum
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Möglichkeit und die Praxis von Enteignungen in Hessen zur Schaffung von Wohnraum. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die bisherigen Erfahrungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer in Hessen sowie Kommunen, die für die Umsetzung von Wohnungsbauprojekten verantwortlich sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl und den Bedingungen von Enteignungen seit 1946, den rechtlichen Grundlagen und den Initiativen der Landesregierung zur Schaffung von Wohnraum.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass Enteignungen nach dem Baugesetzbuch zulässig sind und nennt Zahlen zu durchgeführten Enteignungsverfahren in verschiedenen Regierungspräsidien. Es wurden seit 2000 in Darmstadt 133, in Gießen keine und in Kassel 8 Enteignungen durchgeführt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Freien Demokraten erheben Fragen zur Praxis der Enteignungen in Hessen. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen und erläutert die rechtlichen Grundlagen für Enteignungen. Es wird betont, dass Enteignungen nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.