❓ Dokument 20/5086
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) thematisiert die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung, die am 8. Februar 2021 in Kraft trat. Es wird die Priorisierung der Impfgruppen hinterfragt und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Zuordnung von Personen zu den verschiedenen Gruppen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger in Hessen, insbesondere die verschiedenen Personengruppen, die in den §§ 2 bis 4 der Coronavirus-Impfverordnung aufgeführt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Sachgerechtigkeit der aktuellen Priorisierung, zur Anzahl der impfberechtigten Personen in Hessen und zur Verantwortung bei der Zuordnung zu den Impfgruppen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hält die Priorisierung für sachgerecht und verweist auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Etwa 550.000 Menschen in Hessen sind nach § 2 der Impfverordnung impfberechtigt. Die genaue Anzahl für die anderen Gruppen kann nicht abschließend beantwortet werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Impfpriorisierung auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Regelungslücken und der möglichen Umgehung der Priorisierung, was in der Bevölkerung für Unsicherheit sorgt.