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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Corona-Pandemie – Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung

12. Februar 2021Dokument 20/5086 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Corona-PandemieImpfverordnungPriorisierungImpfgruppenGesundheitsamt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung, die am 8. Februar 2021 in Kraft trat. Es werden Fragen zur Priorisierung der Impfgruppen und zur Umsetzung der Verordnung durch die Landesregierung gestellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die impfberechtigten Personen in Hessen sowie die Gesundheitsämter, die für die Terminvergabe und die Zuordnung zu den Impfgruppen verantwortlich sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage beinhaltet Fragen zur Sachgerechtigkeit der Priorisierung, zur Anzahl der impfberechtigten Personen in den verschiedenen Gruppen und zur Verantwortung der Gesundheitsämter bei der Terminvergabe.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hält die Priorisierung für sachgerecht und nennt etwa 550.000 impfberechtigte Personen nach § 2 der Verordnung. Für die Gruppen nach § 3 und § 4 kann die Anzahl nicht abschließend bestimmt werden. Die Verantwortung für die Prüfung der Anspruchsberechtigung liegt bei den Gesundheitsämtern.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern Bedenken zur aktuellen Priorisierung und zur fehlenden Androhung von Sanktionen bei Verstößen. Die Landesregierung betont, dass die Priorisierung auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission basiert und dass Mechanismen zur Verhinderung von Umgehungen der Priorisierung implementiert sind.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5086, Wahlperiode 20, eingereicht 12. Februar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.