❓ Corona-Pandemie - verpflichtende Impfungen gegen das SARS-CoV- 2- Virus für bestimmte Berufsgruppen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Diskussion um eine mögliche Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2-Virus für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Position der Landesregierung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sowie die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zur Sinnhaftigkeit und zur rechtlichen Grundlage einer verpflichtenden Impfung für bestimmte Berufsgruppen gestellt. Insbesondere wird gefragt, ob die Landesregierung beim Bundesgesundheitsminister eine entsprechende Rechtsverordnung angeregt hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung befürwortet eine Impfpflicht nicht und verweist auf die Antworten zur Großen Anfrage (Drucksache 20/5087). Es wird festgestellt, dass § 23 Abs. 3 IfSG keine ausreichende Rechtsgrundlage für Arbeitgeber darstellt, um eine Impfung anzuordnen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die derzeitige gesetzliche Bestimmung des IfSG nicht ausreicht, um Arbeitgeber rechtssicher in die Lage zu versetzen, eine Impfung anzuordnen. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob in Hessen bereits Impfungen angeordnet wurden.