❓ Universitätsreife von Studienbewerbern, Teil II
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird untersucht, wie die Corona-Maßnahmen die Universitätsreife von Studienbewerbern beeinflussen und ob diese Defizite bei Einstufungstests berücksichtigt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studienbewerber an hessischen Hochschulen sowie die Hochschulen selbst.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Corona-Maßnahmen und die damit verbundenen Bildungsdefizite bei Einstufungstests berücksichtigt werden und welche Maßnahmen die Landesregierung plant, um Einkommensverluste zu vermeiden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt fest, dass die Maßnahmen zur Regelstudienzeitverlängerung und zusätzlichen Prüfungsversuchen nicht direkt mit Bildungsdefiziten in Verbindung stehen. Es wird betont, dass die Hochschulen keine Einstufungstests in größerem Umfang durchführen und die Corona-bedingten Defizite nicht in den Tests berücksichtigt werden.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung antwortet, dass pandemiebedingte Bildungsdefizite erst im Wintersemester 2021/2022 erhoben werden können. Zudem wurden 3 Millionen Euro für digitale Lehre bereitgestellt. Die Hochschulen haben unterschiedliche Maßnahmen zur Anpassung an die Pandemie ergriffen.