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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Abbruchquoten von angehenden Lehrkräften in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung Teil 2

15. April 2019Dokument 20/511 · WP 20Hessen
Manuela Strube, Christoph Degen, Dr. Daniela Sommer
LehrkräfteAbbruchquotenLehrerausbildungVorbereitungsdienstHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie viele Lehramtsstudierende in Hessen in den letzten fünf Jahren ihren Vorbereitungsdienst nicht angetreten oder abgebrochen haben. Die Fragesteller erbitten detaillierte Informationen zu den Abbruchquoten und den betroffenen Universitäten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Lehramtsstudierende in Hessen, insbesondere Absolventen der Universitäten, die in den Jahren 2014 bis 2018 ihre erste Staatsprüfung abgelegt haben.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen konkret nach der Anzahl der Lehramtsstudierenden, die nach der ersten Staatsprüfung keinen Vorbereitungsdienst angetreten haben, sowie nach denjenigen, die ihren Vorbereitungsdienst vorzeitig beendet haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Anzahl der Lehramtsstudierenden, die keinen Vorbereitungsdienst angetreten haben, nicht ermittelt werden kann. Für die letzten fünf Jahre wurden 792 Fälle dokumentiert, in denen der Vorbereitungsdienst vorzeitig beendet wurde. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Studienseminaren ist in der Anlage enthalten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung gibt an, dass eine genaue Ermittlung der Abbruchquoten mit vertretbarem Aufwand nicht möglich sei. Es wird auf die Komplexität der Datenlage verwiesen, da viele Absolventen nicht unmittelbar nach dem Studium in den Vorbereitungsdienst eintreten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/511, Wahlperiode 20, eingereicht 15. April 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.