❓ Zusammenarbeit der Hochschule Darmstadt und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Zusammenarbeit zwischen der Hochschule Darmstadt und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache thematisiert. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der rechtlichen und politischen Implikationen dieser Kooperation.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Hochschule Darmstadt, die Studierendenschaft, sowie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Zusammenarbeit als rechtlich bedenklich erachtet und welche Maßnahmen sie zur Wahrung der Hochschulautonomie plant.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie Kontakte zu externen Institutionen pflegen können. Sie sieht keine rechtlichen Verletzungen und bestätigt, dass die Forderung des AStA eine Meinungsäußerung darstellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat die Fragen am 9. März 2021 beantwortet und sieht keine rechtlichen Bedenken gegen die Zusammenarbeit.