❓ Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in Hessen und die damit verbundenen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und der Anzahl der Beschäftigten in verschiedenen Bereichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderung, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, sowie die Personen, die in diesem Bereich als Assistenten arbeiten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Assistenzkräfte in verschiedenen Bereichen, der Nutzung des persönlichen Budgets, den Arbeitszeiten und der Vergütung sowie der Qualifikation der Assistenzkräfte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine konkreten Zahlen zu den Assistenzkräften vorliegen. Der LWV Hessen finanziert insgesamt 1.796 persönliche Budgets, von denen über 230 im Arbeitgebermodell umgesetzt werden. Es gibt keinen landeseinheitlichen Stundensatz für das persönliche Budget, und die Bedarfe werden individuell ermittelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesichert werden muss. Die Landesregierung antwortet, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe trotz der Pandemie weiterhin erbracht werden.