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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Videosprechstunde

19. Februar 2021Dokument 20/5148 · WP 20Hessen
Dr. Daniela Sommer
VideosprechstundeTelemedizinPatientenversorgungHessenGesundheitswesen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Nutzung von Videosprechstunden in Hessen, insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie. Es wird untersucht, wie sich die Anzahl der durchgeführten Videosprechstunden entwickelt hat und welche Herausforderungen sowie Chancen diese Form der Patientenversorgung mit sich bringt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Patientinnen und Patienten in Hessen, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Videosprechstunden anbieten oder in Anspruch nehmen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Entwicklung der Videosprechstunden in Hessen, zur Anzahl der teilnehmenden Patientinnen und Patienten sowie zu den Herausforderungen und Chancen, die die Landesregierung in diesem Zusammenhang sieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und Informationen zur Anzahl der Videosprechstunden, der beteiligten Ärzte und der Patientenzahlen bereitgestellt. Es wurden auch Herausforderungen bei der Nutzung der Technologie und deren Akzeptanz bei älteren Patientinnen und Patienten angesprochen.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin hebt hervor, dass die Videosprechstunden während der Pandemie stark zugenommen haben. Laut Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen bieten 5.382 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Hessen Videosprechstunden an, während 8.529 keine zertifizierten Anbieter gemeldet haben. Die Landesregierung sieht sowohl Chancen als auch Hürden in der Nutzung dieser Technologie.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5148, Wahlperiode 20, eingereicht 19. Februar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.