❓ Härtefallregelung / Einzelfallentscheidungen bzgl. Impfpriorisierung
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Umsetzung von Härtefallregelungen zur Impfpriorisierung für Menschen mit seltenen und schweren Vorerkrankungen in Hessen thematisiert. Die Fragestellerin kritisiert, dass die Landesregierung bislang keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen in Hessen mit seltenen und schweren Vorerkrankungen sowie Mehrfachbehinderungen, die eine bevorzugte Impfung gegen COVID-19 benötigen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Anzahl der betroffenen Personen, zur Impfquote dieser Gruppe und zur Rolle der Gesundheitsämter bei der Entscheidung über Härtefälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine genauen Daten über die Anzahl der Menschen mit seltenen oder schweren Vorerkrankungen vorliegen. Die positive gerichtliche Durchsetzung eines Impfanspruchs beschränkt sich auf Einzelfälle. Die Entscheidung über Härtefälle obliegt den Gesundheitsämtern.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin kritisiert die Untätigkeit der Landesregierung und verweist auf die Empfehlungen der STIKO. Es wird betont, dass die Impfpriorisierung nach Maßgabe der Bundesverordnung erfolgt und dass die Verfügbarkeit von Impfstoffen entscheidend ist.