❓ Dokument 20/5150
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen, das aus dem Verkauf des ehemaligen Polizeipräsidiums in Frankfurt gebildet wurde. Die Fragesteller möchten Informationen über die konkreten Ausgaben und geplanten Projekte im Bereich Wohnraumförderung und Städtebauförderung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Städte Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und weitere Gemeinden in Hessen, sowie die dort lebenden Bürger und Institutionen, die von Wohnraumförderung profitieren könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fordern Auskunft über die tatsächlichen Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken, die Verwendung von Mitteln für Städtebauförderung und die Entwicklung von Wohnraumprojekten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers zeigen, dass im Jahr 2020 keine Grundstücke erworben wurden und dass es keine bewilligten Anträge gab. Die Mittel für Investitionszuschüsse zur Quartiersentwicklung wurden aufgrund der verspäteten Veröffentlichung der Richtlinie nicht verwendet. Auch im Bereich Wohnraumförderung gab es keine Anmeldungen aus Frankfurt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Transparenz und Effizienz der Mittelverwendung aus dem Sondervermögen, was für die Bürger von Bedeutung ist, da es um die Schaffung von Wohnraum in einer angespannten Marktsituation geht.