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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Sondervermögen Universitätsbibliothek Frankfurt a.M. und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung

19. Februar 2021Dokument 20/5150 · WP 20Hessen
Elke Barth, Tobias Eckert, Knut John, Marius Weiß
SondervermögenUniversitätsbibliothekWohnraumförderungStädtebauförderungFrankfurt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf das Sondervermögen, das aus dem Verkauf des ehemaligen Polizeipräsidiums in Frankfurt gebildet wurde. Es sollen 100 Millionen Euro für den Wohnungsbau in Frankfurt verwendet werden, und die Fragesteller möchten Informationen über die Mittelverwendung und geplante Projekte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stadt Frankfurt, Kommunen in Hessen, sowie Institutionen wie das Studentenwerk Frankfurt und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den tatsächlichen Ausgaben für Grundstücke, Städtebauförderung, Belegungsrechten und den Status der Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass im Jahr 2020 keine Grundstücke erworben wurden und keine Anträge abgelehnt wurden. Für die Städtebauförderung wurden im Jahr 2020 keine Projekte bewilligt, da die Richtlinie erst im Februar 2021 veröffentlicht wurde. Für Belegungsrechte wurden 929 Einheiten reserviert, jedoch keine aus Frankfurt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der SPD möchten wissen, wie die Mittel aus dem Sondervermögen verwendet wurden. Die Landesregierung gibt an, dass bisher keine Grundstücke erworben wurden und keine Anträge abgelehnt wurden. Die Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen soll im zweiten Quartal 2021 ihre Arbeit aufnehmen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5150, Wahlperiode 20, eingereicht 19. Februar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.