❓ Dokument 20/5151
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Einführung der elektronischen Ausländerakte in den hessischen Ausländerbehörden thematisiert. Die Landesregierung hat ein Projekt initiiert, um die Aktenführung zu digitalisieren und den Datenaustausch zu verbessern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 31 kommunalen und drei zentralen Ausländerbehörden in Hessen sowie die dortigen Mitarbeiter und die Bürger, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Ausländerakte, zum Abruf der Fördermittel und zur Sicherstellung der Datenintegrität gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass in acht kommunalen Ausländerbehörden bereits Systeme zur elektronischen Aktenführung implementiert wurden. 1,36 Mio. Euro der Fördermittel wurden bewilligt, und eine flächendeckende Einführung bis Ende 2023 wird erwartet.
⚡ Einordnung
Die Digitalisierung der Ausländerakten wird als notwendig erachtet, um die Effizienz der Behörden zu steigern. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der vollständigen Umsetzung und der Qualität der Datenführung in einigen Behörden.