❓ Elektronische Ausländerakte Hessen – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Saadet Sönmez thematisiert die Einführung und den Betrieb der elektronischen Ausländerakte in Hessen. Es werden Fragen zur Datensicherheit, Löschung von Daten und Akteneinsicht aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 31 kommunalen und drei zentralen Ausländerbehörden in Hessen sowie die dort gespeicherten Daten von Ausländern.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem Schutz der gespeicherten Daten, der Sicherstellung der Löschung von Daten, der Einsichtnahme durch Betroffene und der Einschätzung der Landesregierung zu bestehenden Missständen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Informationssicherheit Sache der Rechtsträger der kommunalen Ausländerbehörden ist. Es gibt keine strukturellen Mängel bekannt, die ein fachaufsichtsrechtliches Einschreiten erfordern würden. Die Löschung personenbezogener Daten erfolgt nach geltendem Datenschutzrecht.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass in einigen Ausländerbehörden Unterlagen lückenhaft sind und unbefugte Personen Zugriff haben. Die Landesregierung hat keine Mängel festgestellt, die ein Eingreifen erfordern würden.