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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Fehlzeitenquote bzw. Fehltage pro Person bei der Hessischen Polizei

19. Februar 2021Dokument 20/5153 · WP 20Hessen
Nancy Faeser, Günter Rudolph
FehlzeitenPolizeiHessenGesundheitStatistik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Fehlzeitenquote und die Fehltage pro Person bei der Hessischen Polizei für das Jahr 2020. Es wird erläutert, wie die Fehlzeiten erfasst werden und welche Faktoren dabei berücksichtigt werden, wie z.B. unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und die Erfassung ab dem ersten Kalendertag.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizeibehörden in Hessen, insbesondere die Hessische Bereitschaftspolizei, das Hessische Landeskriminalamt sowie die verschiedenen Polizeipräsidien.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden Fragen zur Fehlzeitenquote und den Fehltagen pro Person in verschiedenen Behörden der hessischen Polizei gestellt. Zudem wird nach der Entwicklung dieser Werte im Vergleich zum Vorjahr gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung enthält spezifische Daten zur Fehlzeitenquote und den Fehltagen pro Person für die einzelnen Polizeibehörden. Die durchschnittliche Fehlzeitenquote für die gesamte hessische Polizei beträgt 6,82 % mit durchschnittlich 24,95 Fehltagen pro Person. Die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr wird ebenfalls dargestellt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller, Nancy Faeser und Günter Rudolph von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, stellen fest, dass die Erfassung der Fehlzeiten bei der hessischen Polizei ab dem ersten Kalendertag erfolgt. Die durchschnittlichen Werte und Entwicklungen werden detailliert in Tabellen präsentiert.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5153, Wahlperiode 20, eingereicht 19. Februar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.