❓ Begründung von Beamtenverhältnissen durch das Land Hessen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, wie viele Personen in den Jahren 2016 bis 2020 durch das Land Hessen in ein Beamtenverhältnis berufen wurden und welche Voraussetzungen dabei erfüllt waren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Personen, die in den genannten Jahren in ein Beamtenverhältnis berufen wurden, sowie die Institutionen, die diese Berufungen vorgenommen haben.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Berufungen in Beamtenverhältnisse und zu den spezifischen Voraussetzungen gemäß dem Beamtenstatusgesetz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Insgesamt wurden 22.249 Personen in ein Beamtenverhältnis berufen. 241 erfüllten die Voraussetzung des § 7 Abs. 1 S. 1 a) BeamtStG, 1 die des § 7 Abs. 1 S. 1 b) und 4 die des § 7 Abs. 1 S. 1 c). 55 Personen wurden unter Anwendung des § 7 Abs. 3 S. 1 berufen, und 16 unter § 7 Abs. 3 S. 2 BeamtStG.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erheben Fragen zur Anzahl der Berufungen und den spezifischen Voraussetzungen. Die Landesregierung gibt detaillierte Zahlen und Informationen zu den Berufungen und den Gründen für Ausnahmen an.