❓ Dokument 20/5157
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie viele Personen in den Jahren 2016 bis 2020 durch das Land Hessen in ein Beamtenverhältnis berufen wurden und welche Voraussetzungen dabei erfüllt waren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beamten des Landes Hessen sowie die Institutionen, die diese Personen beschäftigen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Berufungen in Beamtenverhältnisse und den spezifischen Voraussetzungen gemäß dem Beamtenstatusgesetz gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Insgesamt wurden 22.249 Personen in das Beamtenverhältnis berufen. Von diesen erfüllten 241 die Voraussetzung des § 7 Abs. 1 S. 1 a) BeamtStG, eine Person die Voraussetzung des § 7 Abs. 1 S. 1 b) und vier die des § 7 Abs. 1 S. 1 c). 55 Personen wurden unter der Bestimmung des § 7 Abs. 3 S. 1 berufen, 16 unter § 7 Abs. 3 S. 2 BeamtStG.
⚡ Einordnung
Die Ergebnisse zeigen, dass trotz der strengen Voraussetzungen viele Personen in Beamtenverhältnisse berufen wurden. Dies könnte auf einen hohen Bedarf an qualifiziertem Personal in Hessen hinweisen.