❓ Dokument 20/5159
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Thema der Kinderehen in Hessen behandelt, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anzahl der Eheaufhebungsverfahren. Es wird auf die Gesetzesänderungen von 2017 eingegangen, die die Eheschließung von Minderjährigen betreffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind minderjährige Ehegatten, insbesondere Frauen, sowie die zuständigen Behörden in Hessen, die mit der Aufhebung von Kinderehen befasst sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Eheaufhebungsverfahren, den Ergebnissen dieser Verfahren, den Nationalitäten der beteiligten Ehegatten und den zuständigen Behörden gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
In Hessen wurden zwischen 2017 und 2020 insgesamt 31 Verfahren zur Eheaufhebung geführt. Nur in einem Fall wurde die Ehe aufgehoben, während vier Verfahren noch anhängig sind. Die betroffenen Ehegatten hatten verschiedene Nationalitäten, wobei die Mehrheit bulgarisch war. In acht Fällen gab es bereits Kinder aus der Ehe.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Eheaufhebung von Minderjährigen und die unterschiedlichen Ergebnisse in den Bundesländern. Die Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen ist politisch relevant, da sie den Schutz von Minderjährigen und die Integrität des deutschen Rechts betrifft.