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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Kinderehen in Hessen – Teil 1

22. Februar 2021Dokument 20/5159 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
KinderehenHessenEheaufhebungMinderjährigkeitRechtslage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Situation von Kinderehen in Hessen, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anzahl der Eheaufhebungsverfahren. Es wird auf die gesetzlichen Änderungen eingegangen, die seit 2017 in Kraft sind und die Eheschließung von Minderjährigen betreffen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind minderjährige Ehegatten, insbesondere Frauen, sowie die zuständigen Behörden in Hessen, die mit der Aufhebung solcher Ehen befasst sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Eheaufhebungsverfahren, den Ergebnissen dieser Verfahren, den Nationalitäten der Ehegatten und den involvierten Behörden.

🔎 Was wurde geantwortet?

In Hessen wurden zwischen 2017 und 2020 insgesamt 31 Verfahren zur Aufhebung von Ehen nach § 1303 BGB geführt. Nur in einem Fall wurde die Ehe aufgehoben, während vier Verfahren noch anhängig sind. Die Mehrheit der betroffenen Ehegatten hatte bulgarische Staatsangehörigkeit.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten eine unzureichende Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen, da nur wenige Ehen aufgehoben wurden. Die Landesregierung hat auf die unterschiedlichen Umsetzungen in den Bundesländern hingewiesen und die Rolle der Regierungspräsidien als zuständige Behörden betont.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5159, Wahlperiode 20, eingereicht 22. Februar 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.