❓ Dokument 20/516
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Neuregelung der Holzvermarktung in Hessen, die durch die Liberalisierung des Wettbewerbsrechts notwendig wurde. Die Hessische Landesregierung plant, den Holzverkauf aus kommunalen Wäldern durch HessenForst zu beenden und stattdessen interkommunale Holzvermarktungsgesellschaften zu fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, die Holzvermarktungsgesellschaften gründen, sowie die Landesregierung und HessenForst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung weitere interkommunale Holzvermarktungsgesellschaften unterstützen wird und unter welchen Bedingungen. Zudem wird die Schätzung der Förderkosten und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Neuregelung thematisiert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, Holzvermarktungsorganisationen über eine Anschubfinanzierung von drei Jahren zu fördern, wobei Mindestflächen und Vermarktungsvolumen gefordert werden. Die Förderung wird auf etwa 4 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren geschätzt. Es wird erwartet, dass die volkswirtschaftlichen Kosten nicht steigen und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
⚡ Einordnung
Die Neuregelung könnte sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Holzvermarktung und die ökologischen Leistungen der Wälder haben. Die Landesregierung sieht keine Gefahren für die ökologischen Leistungen der Wälder und betont die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.