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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Kinderehen in Hessen – Teil 2

15. April 2021Dokument 20/5160 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
KinderehenHessenMinderjährigeEheRechtslage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anzahl von Kinderehen in Hessen. Es wird auf die Schwierigkeiten bei der Erfassung und Aufhebung solcher Ehen eingegangen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind minderjährige Ehegatten, die in Hessen leben, sowie die Behörden, die für die Registrierung und Aufhebung von Ehen zuständig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellung umfasst die Anzahl der in Hessen bestehenden Kinderehen, deren Herkunft (Inland oder Ausland) und die Dunkelziffer dieser Ehen. Es wird auch nach den rechtlichen und verfahrensrechtlichen Problemen gefragt, die bei der Prüfung der Unwirksamkeit solcher Ehen auftreten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass keine genauen Zahlen zu den bestehenden Kinderehen in Hessen vorliegen, da nur wirksame Eheschließungen erfasst werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Standesämter keine Informationen über Nichtehen nach § 1303 BGB führen. Zudem sind keine spezifischen Probleme bei der Prüfung der Unwirksamkeit bekannt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen in Hessen unzureichend ist. Es wird auf die unterschiedlichen Umsetzungen in den Bundesländern verwiesen. Die Landesregierung hat keine Schätzungen zur Dunkelziffer der Kinderehen abgegeben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/5160, Wahlperiode 20, eingereicht 15. April 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.