❓ Vorbildfunktion des Kultusministers bei Einhaltung der eigenen Erlasse vor Wahlen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen befasst sich mit der Vorbildfunktion des Kultusministers hinsichtlich der Einhaltung von Erlassregelungen vor Wahlen. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob der Kultusminister bei Schulbesuchen im Vorfeld von Wahlen die staatliche Neutralität wahrt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Schulen in Hessen sowie der Kultusminister und politische Wahlämter.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, welche Schulen der Kultusminister vor der Kommunalwahl besucht hat und ob er eine Vorbildfunktion bei der Einhaltung seiner eigenen Erlassregelungen anerkennt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Kultusminister besuchte am 17. Februar 2021 die Richtsbergschule in Marburg. Er argumentiert, dass seine Besuche nicht unter die Regelungen des Erlasses fallen, da er in seiner Funktion als Staatsminister handelt. Die Anfrage enthält die Antworten des Kultusministers auf die gestellten Fragen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller heben hervor, dass der Kultusminister in seiner Funktion als Staatsminister die Schulen besucht hat, was laut seiner Aussage nicht gegen die Erlassregelungen verstößt. Es wird auf die sechswöchige Sperrfrist für Schulbesuche vor Wahlen verwiesen, die für ihn nicht gilt.