❓ Neutralität von staatlich finanzierten Schulen in freier Trägerschaft im Vorfeld von Wahlen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Neutralität von staatlich finanzierten Schulen in freier Trägerschaft im Vorfeld von Wahlen thematisiert. Es wird hinterfragt, warum Besuche von Amtsinhabern in öffentlichen Schulen unzulässig sind, jedoch nicht für Ersatzschulen gilt, die ebenfalls staatlich finanziert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen sowie die Träger dieser Schulen. Auch die Landesregierung und die politischen Parteien sind involviert.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur politischen Neutralität von Ersatzschulen und deren Umgang mit Besuchen von politischen Amtsinhabern im Vorfeld von Wahlen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Erlass über Besuche von Abgeordneten nicht auf Schulen in freier Trägerschaft anwendbar ist. Sie betont, dass Ersatzschulen nicht dem Gebot der staatlichen Neutralität unterliegen und dass die Verantwortung für politische Bildung bei den Schulen selbst liegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die besuchten Ersatzschulen keine Neutralität zeigen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der Erlass für öffentliche Schulen gilt und nicht für Ersatzschulen. Es wird auf das Grundrecht der Privat-schulfreiheit verwiesen.