❓ Dokument 20/5166
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Implementation und Effizienz des Fußfesselprojekts in Hessen untersucht. Es werden Fragen zur Nutzung, den rechtlichen Grundlagen und der Evaluation des Projekts aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die unter elektronischer Überwachung stehen, sowie Institutionen des Strafvollzugs und der Justiz in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bedeutung des elektronisch überwachten Hausarrests, zur Nutzungshäufigkeit und zu Evaluationsplänen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin der Justiz beschreibt die verschiedenen Formen der elektronischen Überwachung und deren rechtliche Grundlagen. Es werden Statistiken zur Nutzung der elektronischen Präsenzkontrolle von 2003 bis 2020 bereitgestellt. Zudem wird auf ein Forschungsprojekt des Max-Planck-Instituts verwiesen, das die Implementation der Fußfessel evaluiert.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Fußfessel ist politisch relevant, da sie Fragen zur Effizienz und Angemessenheit von Alternativen zur Inhaftierung aufwirft. Die Ergebnisse der Evaluation könnten Auswirkungen auf zukünftige Regelungen im Strafvollzug haben.