❓ Anwendung des § 5 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Elke Barth thematisiert die Anwendung des § 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes im Bereich der Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV. Es wird untersucht, wie viele Ausschreibungen seit November 2017 durchgeführt wurden und in wie vielen Fällen der Personalübergang angewendet wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Verkehrsverbünde, Kommunen und Landkreise in Hessen, die für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt konkret nach der Anzahl der Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungen seit November 2017 und der Anwendung des § 5 HVTG bei diesen Ausschreibungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit November 2017 insgesamt 39 Ausschreibungen im Regionalverkehr durchgeführt wurden. In 22 Fällen wurde ein Personalübergang angeordnet. Die Antwort verweist darauf, dass die Informationspflichten des Altbetreibers im Falle eines Betreiberwechsels geregelt sind.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Elke Barth von der SPD, stellt die Annahme auf, dass der § 5 HVTG nicht die Anordnung eines Personalübergangs ermöglicht, sondern lediglich Informationspflichten regelt. Die Antwort der Landesregierung bestätigt dies und gibt konkrete Zahlen zu den Ausschreibungen und Personalübergängen an.