❓ Gesetzliche Krankenversicherung und Beihilfe bei hessischen Beamtinnen und Beamten Teil 1
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Hermann Schaus (Die Linke) thematisiert die gesetzliche Krankenversicherung und die Beihilfe für hessische Beamtinnen und Beamte. Es wird auf die besonderen Regelungen in Hessen eingegangen, die einen Anspruch auf Sachleistungsbeihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte schaffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der freiwillig gesetzlich versicherten Beamten und Versorgungsempfänger in bestimmten Jahren sowie zur durchschnittlichen jährlichen Beitragshöhe dieser Gruppen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Beihilfesystem der Zentralen Beihilfestelle beim Regierungspräsidium Kassel zum Stand November 2020 4.079 aktive Beamtinnen und Beamte sowie 7.455 Versorgungsempfänger als Mitglieder einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind. Für die durchschnittliche jährliche Beitragshöhe liegen keine Daten vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller erheben Fragen zur Anzahl der freiwillig gesetzlich versicherten Beamten und Versorgungsempfänger sowie zur Beitragshöhe. Die Landesregierung gibt an, dass keine Angaben zu früheren Zeiträumen oder zur durchschnittlichen Beitragshöhe vorliegen.