❓ Gesetzliche Krankenversicherung und Beihilfe bei hessischen Beamtinnen und Beamten Teil 2
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Beihilfe für hessische Beamtinnen und Beamte thematisiert, insbesondere die Höhe der anerkannten Sachleistungen und die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die Beihilfeleistungen erhalten haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt nach den durchschnittlich anerkannten Sachleistungen und der Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die Beihilfeleistungen in verschiedenen Höhen erhalten haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zu den anerkannten Aufwendungen und gewährten Beihilfen für die Jahre 2018 bis 2020. Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 wurden insgesamt 20.354.041,88 €, 20.505.264,58 € und 14.035.479,98 € als beihilfefähig anerkannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen zur Höhe der Beihilfeleistungen und deren Verteilung. Die Landesregierung verweist auf Datenschutzbestimmungen, die eine detaillierte Auskunft über die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die Beihilfeleistungen erhalten haben, einschränken.